Digitaler Tachograph


Der digitale Tachograph hat nach mehrjähriger Projektphase schlussendlich doch noch den Weg ins Cockpit der Chauffeure gefunden. Seit dem 1. Mai 2006 werden in der Europäischen Union Neufahrzeuge nur noch mit digitalem Tachographen ausgeliefert. In der Schweiz ist diese Regelung am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Auf freiwilliger Basis konnte der digitale Tachograph aber bereits ab 1. November 2006 eingesetzt werden.

Digitaler Tachograph


Da es keine Umrüstpflicht für bestehende Fahrzeuge gibt, wird der analoge Tachograph mit den Tachoscheiben wohl noch lange nicht aus dem Alltag der Chauffeure verschwinden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass defekte analoge Tachographen nur noch durch digitale Tachographen ersetzt werden dürfen. Somit ist es vor allem in Mischbetrieben wichtig, dass alle Chauffeure im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

Der digitale Tachograph zeichnet im Vergleich zum analogen viel mehr Informationen über die Aktivitäten im Fahrzeug auf. So werden zum Beispiel neben den Lenk-, Arbeits-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten auch die Übertretungen der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit und die von den Behörden durchgeführten Kontrollen aufgezeichnet.

Durch die Einführung des digitalen Tachographen werden nicht nur die Chauffeure in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Werkstätten und die behördlichen Kontrollorgane müssen sich an die neuen Umstände anpassen. Für die Steuerung des digitalen Tachographen werden vier verschiedene - mit Kreditkarten vergleichbare - Karten eingesetzt. Jede dieser Karten besitzt eine bestimmte Funktion und erlaubt den Zugriff auf einen bestimmten Bereich der aufgezeichneten Daten. Beispielsweise benötigt man für das Lenken eines Fahrzeugs eine Fahrerkarte. Diese Fahrerkarte ist personalisiert und berechtigt den Inhaber ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen zu führen. Das Fahrzeug lässt sich natürlich auch ohne Fahrerkarte starten und lenken, aber einerseits ist dies gesetzlich nicht erlaubt und anderseits werden solche Aktionen im Fehlerspeicher des Tachographen aufgezeichnet.

Tachokarten


Der digitale Tachograph speichert sämtliche Daten in einem so genannten Massenspeicher. Ausserdem werden die Daten personenspezifisch auf der Fahrerkarte des jeweiligen Fahrers gespeichert. Diese gespeicherten Daten müssen regelmässig vom Gerät und von den Karten heruntergeladen werden, sonst werden sie wieder überschrieben und gehen verloren. Der Gesetzesgeber verpflichtet den Unternehmer sowohl die Daten aus dem Massenspeicher als auch die Daten auf den Fahrerkarten während drei Jahren lückenlos aufzubewahren. Die Daten können mit einer entsprechenden Software heruntergeladen und archiviert werden. Der Fahrer muss die Daten seiner Fahrerkarte nicht selbst aufbewahren. Er muss dem Unternehmer aber die Fahrerkarte zur Verfügung stellen, damit dieser die Daten herunterladen und archivieren kann.

Eine Besonderheit des digitalen Tachographen ist mitunter auch, dass sämtliche Daten in UTC-Zeit(Universal Time Coordinated) aufgezeichnet werden. Die UTC-Zeit ist eine sogenannte Weltzeit, die weltweit angewandt wird und globale Gültigkeit hat. Im Gegensatz dazu gibt es die Ortszeit, die nur innerhalb einer regionalen Begrenzung gültig ist. Damit auch bei länderübergreifendem Verkehr die Lenk- und Ruhezeiten korrekt und nachvollziehbar erfasst werden können, erfolgen sämtliche Aufzeichnungen in UTC-Zeit. Dies wird anfänglich wahrscheinlich vielen Chauffeuren grosses Kopfzerbrechen bereiten, denn auch manuelle Eingaben und Nachträge müssen am Gerät in UTC-Zeit erfolgen.

UTC Zeitzonen


Durch die Einführung des digitalen Tachographen erhofft man sich eine Verminderung der Unfallgefahr durch Kraftfahrzeuge im Strassenverkehr. Dies lässt sich allerdings auch mit dem digitalen Tachographen nur durch vermehrte Kontrollen der behördlichen Organe und härtere Strafen bei Gesetzesverstössen realisieren. Durch die permanente und digitalisierte Datenaufzeichnung des neuen Tachographen wird es aber auf jeden Fall schwieriger, die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu manipulieren und zu vertuschen.

Falls Sie Fragen rund ums Thema "digitaler Tachograph" haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir sind die Spezialisten auf diesem Gebiet und stehen Ihnen gern mit Informationen zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um den digitalen Tachographen finden Sie auch auf der offiziellen Homepage des Bundesamtes für Strassen ASTRA. Unter dem Eintrag Dokumente finden Sie dort sowohl die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Europäische Union als auch für die Schweiz.

Ausserdem haben Sie unter dem Link Das Zeitalter die Möglichkeit, den in der Juli Ausgabe des Transportmagazins TIR von uns veröffentlichten Presseartikel über den digitalen Tachographen durchzulesen.
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